Wer braucht in Österreich eine Registrierkasse?
Die Registrierkassenpflicht ist in § 131b der Bundesabgabenordnung (BAO) geregelt und gilt, wenn zwei Grenzen gleichzeitig überschritten werden:
- Jahresumsatz über 15.000 € je Betrieb, und
- Barumsatz über 7.500 € pro Jahr.
Erst wenn beide Schwellen überschritten sind, musst du eine elektronische Registrierkasse mit technischer Sicherheitseinrichtung verwenden und jeden Barumsatz einzeln erfassen. Liegst du nur über einer der beiden Grenzen, besteht (noch) keine Registrierkassenpflicht – die Belegerteilungspflicht (siehe unten) gilt aber trotzdem.
Was zählt als „Barumsatz"?
Wichtig und oft missverstanden: Als Barumsatz im Sinn des § 131b BAO gilt nicht nur klassisches Bargeld. Dazu zählen auch Bankomat- und Kreditkartenzahlungen, Zahlungen mit Gutscheinen, Bons oder Gegenleistungen vor Ort. Ausgenommen sind im Wesentlichen nur klassische Online-Überweisungen (Erlagschein, E-Banking). Wer also viel mit Karte kassiert, erreicht die 7.500-€-Grenze schneller als gedacht.
Belegerteilungspflicht: gilt ab dem ersten Euro
Unabhängig von der Registrierkassenpflicht gilt seit 2016 die Belegerteilungspflicht nach § 132a BAO: Du musst für jeden Barumsatz einen Beleg ausstellen und dem Kunden aushändigen – ab dem ersten Euro, ohne Umsatzgrenze. Der Kunde hat den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräume mitzunehmen.
Welche Angaben muss ein Beleg enthalten?
Ein Beleg muss mindestens folgende Pflichtangaben tragen:
- eindeutige Bezeichnung des liefernden oder leistenden Unternehmens,
- fortlaufende Belegnummer zur eindeutigen Identifikation,
- Belegdatum (bei Registrierkassen zusätzlich die Uhrzeit),
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung,
- Betrag der Barzahlung.
Reine Sammel- oder Gattungsbegriffe sind als Bezeichnung nicht zulässig – die Leistung muss eindeutig erkennbar bleiben. Bei registrierkassenpflichtigen Betrieben kommen außerdem die Kassenidentifikationsnummer, der maschinenlesbare QR-Code und die elektronische Signatur dazu.
Die RKSV: manipulationssichere Kasse & Signatureinheit
Seit 1. April 2017 verlangt die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), dass jede registrierkassenpflichtige Kasse manipulationssicher ist. Das Herzstück ist die Verkettung aller Barumsätze:
- Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit: Jeder Barumsatz wird elektronisch signiert. Die Signatureinheit muss von einem beim BMF (Bundesministerium für Finanzen) gelisteten Vertrauensdiensteanbieter stammen.
- Hash-Verkettung: Jeder Beleg verweist als verschlüsselte Prüfsumme auf den vorhergehenden – nachträgliches Löschen oder Ändern wird dadurch erkennbar.
- QR-Code am Beleg: Enthält die wichtigsten Belegdaten, den Umsatzzähler und den Verweis auf den Vorbeleg. Prüfbar mit der BMF-App „BMF Belegcheck".
- Registrierung über FinanzOnline: Kasse und Signatureinheit werden im FinanzOnline-Portal angemeldet.
Start-, Monats- und Jahresbeleg
Drei Pflichtbelege gehören zum RKSV-Betrieb:
- Startbeleg: bei Inbetriebnahme (oder Wechsel der Signatureinheit) zu erstellen und per „BMF Belegcheck" zu prüfen.
- Monatsbeleg: Nullbeleg am letzten Tag jedes Monats, hält den Umsatzzählerstand fest.
- Jahresbeleg: der Monatsbeleg für Dezember – grundsätzlich bis 15. Februar des Folgejahres zu prüfen.
Wo meinagent dabei hilft
Eine wichtige Klarstellung vorweg: MeinAgent ist keine RKSV-zertifizierte Registrierkasse und ersetzt weder die Signatureinheit noch die gesetzliche Barumsatz-Signierung. Die manipulationssichere Erfassung an der Kasse bleibt Aufgabe deines zertifizierten Kassensystems.
MeinAgent setzt danach an – bei allem, was an deinem Schreibtisch liegen bleibt: Belege erfassen, verbuchen, revisionssicher ablegen und an den Steuerberater übergeben. Konkret:
- Beleg per Foto: Du fotografierst Eingangsrechnungen und Bons, die KI-Belegerkennung liest Lieferant, Datum, Betrag und MwSt. (in Österreich i.d.R. 20 % bzw. 10/13 %) aus.
- Tagesabschluss per Sprachnachricht: Du diktierst die Tageslosung über WhatsApp oder Telegram – meinagent legt die Buchung an. Der Tagesabschluss aus deiner Registrierkasse (CSV/Z-Bon) lässt sich als Sammelbuchung übergeben.
- Revisionssicher abgelegt: Jeder Beleg landet GoBD-konform im Archiv, mit Audit-Log und Hash-Chain – passend zur Logik, die du von der RKSV bereits kennst.
- Übergabe an den Steuerberater: DATEV-Export und ZUGFeRD/E-Rechnung sind eingebaut.
So sieht das im Alltag aus
842 € angelegt, USt automatisch getrennt. Z-Bon der Registrierkasse als Beleg verknüpft.Metro, Brutto 156,30 €, USt 20 %. GoBD-konform archiviert.April 2026 erstellt, inkl. verknüpfter Belegbilder. Kein Schuhkarton mehr.Häufige Fragen zur Registrierkassenpflicht in Österreich
Ab welchem Umsatz brauche ich in Österreich eine Registrierkasse?
Die Registrierkassenpflicht greift, wenn beide Grenzen gleichzeitig überschritten werden: über 15.000 € Jahresumsatz je Betrieb UND über 7.500 € Barumsatz pro Jahr. Als Barumsatz zählen laut § 131b BAO auch Bankomat- und Kreditkartenzahlungen, Gutscheine und Bons – nur klassische Online-Überweisungen sind ausgenommen. Stand 2026.
Was ist der Unterschied zwischen Registrierkassenpflicht und Belegerteilungspflicht?
Zwei getrennte Pflichten. Die Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO) gilt ab dem ersten Barumsatz – ohne Umsatzgrenze. Die Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO) entsteht erst ab 15.000 € / 7.500 € und verlangt zusätzlich eine manipulationssichere Kasse mit Signatureinheit. Stand 2026.
Was ist die Signatureinheit (RKSV) und wozu dient sie?
Die Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit signiert jeden Barumsatz elektronisch und verkettet die Umsätze chronologisch (Hash-Chain), sodass Manipulation erkennbar wird. Sie muss von einem beim BMF gelisteten Vertrauensdiensteanbieter stammen und gemeinsam mit der Kasse über FinanzOnline registriert werden. Auf jedem Beleg steht ein prüfbarer QR-Code. Stand 2026.
Welche Pflichtangaben muss ein Beleg enthalten?
Mindestens: eindeutige Bezeichnung des Unternehmens, fortlaufende Belegnummer, Belegdatum, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware/Leistung sowie den Betrag. Bei Registrierkassen zusätzlich Kassenidentifikationsnummer, Uhrzeit, QR-Code und elektronische Signatur. Reine Sammelbegriffe sind nicht zulässig. Stand 2026.
Was sind Startbeleg, Monatsbeleg und Jahresbeleg?
RKSV-Pflichtbelege. Den Startbeleg erstellst du bei Inbetriebnahme und prüfst ihn per „BMF Belegcheck". Monatsbelege sind Nullbelege am Monatsende, die den Umsatzzählerstand festhalten. Der Jahresbeleg ist der Dezember-Monatsbeleg und muss grundsätzlich bis 15. Februar des Folgejahres geprüft werden. Stand 2026.
Ersetzt meinagent eine Registrierkasse?
Nein. MeinAgent ist keine RKSV-zertifizierte Registrierkasse und ersetzt keine Signatureinheit. Die gesetzliche Barumsatz-Erfassung muss deine zertifizierte Kasse leisten. MeinAgent verbucht danach deine Belege und Tagesabschlüsse revisionssicher (GoBD-konform, Audit-Log, Hash-Chain) und exportiert sie per DATEV an den Steuerberater. Stand 2026.