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Buchhaltung für Physiotherapeuten – USt-Befreiung, Kassen- vs. Privatabrechnung & Tape-Verkauf.

Speziell für Heilberufe: steuerfreie Heilbehandlung nach §4 Nr.14 UStG sauber vom steuerpflichtigen Tape- und Produktverkauf trennen, Kassen- und Privatabrechnung im Griff behalten. GoBD-konform per Sprachnachricht.

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Branchen-Guide · Stand: Mai 2026 · Lesezeit: 5 Min

Was Physiotherapeuten bei der Buchhaltung anders machen müssen

Die Buchhaltung in der Physiotherapie und in Heilberufen hat drei Eigenheiten, die in Standard-Software oft schlecht abgebildet sind: (1) der Großteil der Umsätze ist nach §4 Nr.14 UStG umsatzsteuerfrei, ein Teil aber steuerpflichtig, (2) Krankenkassen-Abrechnung über Abrechnungsstellen läuft anders als die Privatabrechnung, (3) der Bar-Verkauf von Tape, Rollen oder Pflegeprodukten muss sauber abgegrenzt werden. MeinAgent ist auf genau diese Punkte ausgelegt.

Hinweis: Dieser Guide ist allgemeine Information, keine Steuerberatung. Die konkrete Einordnung deiner Umsätze klärst du mit deinem Steuerberater.

1. USt-Befreiung nach §4 Nr.14 UStG: Was steuerfrei ist – und was nicht

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind nach §4 Nr.14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung: Es geht um ein therapeutisches Ziel — Vorbeugung, Diagnose, Behandlung oder Heilung einer Krankheit. In der Regel braucht es dafür eine ärztliche Verordnung (Rezept). Wichtig für die Praxis (Stand 2026):

  • Steuerfrei: verordnete Behandlungen wie Krankengymnastik, manuelle Therapie, Lymphdrainage — egal ob für Kassen- oder Privatpatienten.
  • Steuerpflichtig (DE 19% / AT 20%): Leistungen ohne Heilzweck oder ohne Verordnung, z. B. Wellness-Massagen, Fitness- und Gerätetraining, Präventionskurse ohne ärztliche Anordnung — sowie der Verkauf von Waren.

MeinAgent merkt sich deine typischen Leistungsarten und ordnet jeden Umsatz dem richtigen Erlöskonto zu — steuerfrei oder steuerpflichtig.

2. Krankenkassen-Abrechnung vs. Privatpatienten

Für die Umsatzsteuer spielt es keine Rolle, wer zahlt — eine verordnete Behandlung ist auch für Privatpatienten steuerfrei. Der Unterschied liegt im Zahlungseingang:

  • Krankenkasse: Du reichst die Verordnungen bei einer Abrechnungsstelle ein, die rechnet gesammelt und zeitversetzt mit den Kassen ab. Auf dem Konto landet eine Sammelüberweisung, oft Wochen später und um Abrechnungsgebühren gekürzt.
  • Privatpatient / Selbstzahler: zahlt meist sofort per Bar, Karte oder Überweisung gegen deine eigene Rechnung.

MeinAgent matcht die Sammelüberweisung der Abrechnungsstelle über den Kontoauszug-Abgleich gegen deine eingereichten Behandlungen und weist die einbehaltene Abrechnungsgebühr separat als Aufwand aus.

3. Barverkauf: Tape, Rollen & Produkte richtig verbuchen

Verkaufst du Kinesio-Tape, Faszienrollen, Bandagen oder Pflegeprodukte über die Theke, ist das eine Lieferung und fällt nicht unter §4 Nr.14 UStG. Diese Umsätze sind umsatzsteuerpflichtig und gehören auf ein eigenes Erlöskonto — getrennt von den steuerfreien Behandlungserlösen:

  • Steuerfreier Behandlungserlös: verordnete Therapie → Konto „Steuerfreie Umsätze §4 Nr.14".
  • Steuerpflichtiger Warenverkauf: Tape, Rolle, Produkt → Konto „Steuerpflichtige Erlöse 19% / 20%".

Diese Trennung ist die Basis für eine saubere EÜR und für die Frage, ob du mit den steuerpflichtigen Umsätzen unter der Kleinunternehmergrenze bleibst (DE 2026: 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr; AT: 55.000 €).

4. Belege & Material-Einkauf automatisch erkennen

Eingangsrechnungen für Tape, Massageöl, Gerätewartung oder Praxismiete fotografierst du oder leitest sie als PDF an deinen meinagent-Posteingang weiter. Lieferant, Datum und Betrag werden automatisch erkannt und dem passenden Kostenkonto zugeordnet — Wareneinkauf (für Wiederverkauf) getrennt von Praxisbedarf. Alles wird GoBD-konform mit Hash-Chain revisionssicher abgelegt.

Praxis-Beispiele aus dem Praxis-Alltag

Tagesabschluss — Privatpatienten
"Heute 4 Privatbehandlungen je 75 Euro bar, dazu eine Rolle Tape für 12 Euro verkauft."
→ Behandlung 300 € steuerfrei §4 Nr.14 + Tape-Verkauf 12 € brutto, 19% USt getrennt gebucht.
Krankenkasse — Sammelüberweisung
Kontoauszug: Eingang Abrechnungsstelle 2.840 Euro für eingereichte Verordnungen.
→ Auto-Match gegen Quartals-Einreichung; Abrechnungsgebühr 4 % als Aufwand getrennt erfasst.
Material-Einkauf — Lieferant
PDF-Rechnung weiterleiten: 10× Kinesio-Tape, 3× Massageöl.
→ Erkannt: Wiederverkaufsware Tape + Praxisbedarf Öl, Vorsteuer separat ausgewiesen.
Selbstzahler — Wellness-Massage
"Wellness-Massage 60 Minuten, 65 Euro, ohne Verordnung."
→ Als steuerpflichtig 19% gebucht, nicht als §4-Nr.14-Behandlung — sauber abgegrenzt.

Was du an Zeit sparst

Konservativ: Eine Praxis mit zwei Therapeuten, überwiegend Kassenabrechnung plus Privatpatienten und etwas Produktverkauf, hat pro Monat rund eine Quartals-Sammelabrechnung, 15–20 Lieferanten- und Praxisbelege sowie täglich gemischte Bar-Einnahmen. Mit Excel/Schuhkarton: 5–7 Stunden Buchhaltung pro Monat plus Unsicherheit bei der USt-Trennung. Mit meinagent Pro: rund 1,5 Stunden — der Rest passiert nebenbei beim Tagesabschluss per Sprachnachricht, mit korrekter Trennung von steuerfrei und steuerpflichtig.

Häufige Fragen zur Buchhaltung in der Physiotherapie

Sind physiotherapeutische Leistungen umsatzsteuerfrei?

Heilbehandlungen sind nach §4 Nr.14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht (Vorbeugung, Diagnose, Behandlung, Heilung). Die Befreiung gilt unabhängig vom Kostenträger — also für Kassen- und Privatpatienten gleichermaßen (Stand 2026). Voraussetzung ist meist eine ärztliche Verordnung. Reine Wellness-, Fitness- oder Präventionsleistungen ohne Heilzweck sind dagegen nicht befreit.

Gibt es bei der Umsatzsteuer einen Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatienten?

Für die Umsatzsteuer nicht: Die Befreiung hängt nur am therapeutischen Ziel und der Verordnung, nicht daran, wer zahlt. Eine verordnete Behandlung ist auch für Privatpatienten steuerfrei. Der praktische Unterschied liegt im Zahlungseingang — Krankenkassen rechnen über Abrechnungsstellen gesammelt und zeitversetzt ab, Privatpatienten zahlen meist sofort.

Muss ich auf verkauftes Tape oder Produkte Umsatzsteuer zahlen?

Ja. Der Verkauf von Waren wie Kinesio-Tape, Faszienrollen oder Pflegeprodukten ist eine Lieferung und fällt nicht unter §4 Nr.14 UStG. Solche Umsätze sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig (DE 19%, AT 20%). Auch Massagen, Kurse oder Gerätetraining ohne ärztliche Verordnung gelten als steuerpflichtig (Stand 2026).

Kann ich als Physiotherapeut Kleinunternehmer sein?

Für deine steuerfreien Heilbehandlungen brauchst du die Kleinunternehmerregelung nicht — sie sind ohnehin nach §4 Nr.14 UStG befreit. §19 UStG wird nur für deine steuerpflichtigen Umsätze relevant (Tape-Verkauf, Wellness, Kurse). In Deutschland gilt 2026 die Grenze von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr; in Österreich 55.000 Euro.

Wie hilft meinagent beim Trennen von steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen?

Du sprichst oder fotografierst deinen Tagesabschluss, und meinagent ordnet automatisch zu: verordnete Behandlung → steuerfrei (§4 Nr.14), Tape-/Produktverkauf → steuerpflichtig mit 19% bzw. 20% USt. So bleiben steuerfreie und steuerpflichtige Konten sauber getrennt — die Basis für eine korrekte EÜR und die DATEV-Auswertung. Belege werden GoBD-konform mit Hash-Chain revisionssicher abgelegt.