Die Kleinunternehmerregelung ist für viele Selbständige, Freiberufler und Nebenerwerbs-Gründer der einfachste Einstieg in die Selbständigkeit: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, weniger Bürokratie. Aber sie ist kein Selbstläufer — und seit der großen Reform zum 1. Januar 2025 haben sich die Grenzen spürbar verändert. Dieser Ratgeber bringt dich auf den Stand 2026.
Was ist die Kleinunternehmerregelung überhaupt?
Die Kleinunternehmerregelung (in Deutschland geregelt in § 19 UStG, in Österreich im § 6 Abs. 1 Z 27 UStG) befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer. Konkret heißt das: Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, führst keine an das Finanzamt ab — und musst in der Regel keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Der Preis dafür: Du darfst auch keine Vorsteuer aus deinen eigenen Eingangsrechnungen ziehen.
Die Grenzen 2026 in Deutschland (§ 19 UStG)
Mit dem Jahressteuergesetz wurde die Regelung zum 1. Januar 2025 grundlegend überarbeitet — die Umsatzgrenzen wurden von zuvor 22.000€ und 50.000€ deutlich angehoben. Diese Grenzen gelten 2026 unverändert weiter:
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25.000€ — Umsatz im Vorjahr
Dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf 25.000€ nicht überschritten haben. Wer 2025 unter dieser Grenze blieb, kann 2026 Kleinunternehmer sein.
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100.000€ — Umsatz im laufenden Jahr
Im laufenden Kalenderjahr darfst du 100.000€ nicht überschreiten. Wichtig: Seit 2025 ist das keine Prognose mehr, sondern eine harte Grenze. Sobald dein Umsatz 100.000€ übersteigt, wechselst du ab dem darüber liegenden Cent sofort in die Regelbesteuerung.
Für Existenzgründer gilt seit 2025 eine Erleichterung: Neugründer werden automatisch als Kleinunternehmer behandelt, ohne dass sie eine Umsatzprognose abgeben müssen. Im Gründungsjahr zählt allein die 25.000€-Grenze (zeitanteilig ist hier auf den Gesamtumsatz abzustellen).
Die Grenze 2026 in Österreich
Auch Österreich hat die Kleinunternehmergrenze zum 1.1.2025 reformiert. Die neue Grenze liegt bei 55.000€ brutto pro Jahr — zuvor waren es netto 35.000€ bzw. brutto 42.000€. Seit 2025 ist es ausdrücklich eine Brutto-Grenze: Es wird keine fiktive Umsatzsteuer mehr herausgerechnet.
Neu ist außerdem eine großzügigere Toleranzregelung: Wird die 55.000€-Grenze um nicht mehr als 10% überschritten — also bis zu einem Umsatz von 60.500€ — dürfen Rechnungen bis zum Jahresende weiterhin ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden. Erst bei einer Überschreitung von mehr als 10% wird ab diesem Zeitpunkt jeder weitere Umsatz umsatzsteuerpflichtig.
| Land | Umsatzgrenze 2026 | Besonderheit |
|---|---|---|
| Deutschland (§ 19 UStG) | 25.000€ (Vorjahr) / 100.000€ (laufendes Jahr) | 100.000€ ist harte Grenze — sofortiger Wechsel bei Überschreitung |
| Österreich | 55.000€ brutto | 10%-Toleranz bis 60.500€ bis Jahresende |
| Schweiz (zum Vergleich) | 100.000 CHF Umsatz | Befreiung von der MWST-Pflicht unter dieser Grenze |
Stand 2026. Die deutschen und österreichischen Grenzen gelten seit dem 1.1.2025 und sind 2026 unverändert.
Wann sich die Kleinunternehmerregelung lohnt
Die Regelung ist kein „besser oder schlechter" — sie passt zu bestimmten Geschäftsmodellen und zu anderen nicht. Sie lohnt sich tendenziell, wenn:
- Deine Kunden Privatpersonen sind. Privatkunden können ohnehin keine Vorsteuer ziehen. Ohne Umsatzsteuer wirkt dein Endpreis günstiger — oder deine Marge steigt bei gleichem Preis.
- Deine Ausgaben gering sind. Wenn du kaum einkaufst (typisch für viele Dienstleister, Coaches, Texter), verzichtest du auf wenig Vorsteuer — der Nachteil wiegt also leicht.
- Du den Aufwand klein halten willst. Keine monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung, keine Umsatzsteuer-Logik in jeder Rechnung. Gerade im Nebenerwerb ein echter Zeitgewinn.
Wann sie sich nicht lohnt
Umgekehrt kann die Kleinunternehmerregelung dich teuer zu stehen kommen, wenn:
- Deine Kunden Unternehmen sind. Vorsteuerabzugsberechtigte B2B-Kunden zahlen die Umsatzsteuer durch und holen sie sich zurück — für sie ist deine ausgewiesene Umsatzsteuer kein Kostenfaktor. Du verschenkst dann nur deinen eigenen Vorsteuerabzug.
- Du hohe Investitionen oder Wareneinkäufe hast. Bei teurer Ausstattung, Geräten, Wareneinkauf oder Wareneinsatz summiert sich die nicht abziehbare Vorsteuer schnell auf vierstellige Beträge pro Jahr.
- Du absehbar über die Grenze wächst. Wer ohnehin bald regelbesteuert wird, spart sich mit einem frühen Verzicht den Umstellungs-Aufwand und einen möglichen Preissprung gegenüber Privatkunden.
In diesen Fällen kannst du freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren. Achtung: Dieser Verzicht bindet dich in Deutschland wie auch in Österreich grundsätzlich fünf Jahre — gut überlegen lohnt sich.
Buchhaltung als Kleinunternehmer — einfacher, nicht weniger sorgfältig
„Kleinunternehmer" heißt nicht „keine Buchhaltung". Du musst weiterhin Einnahmen und Ausgaben sauber erfassen, Belege aufbewahren (in Deutschland 10 Jahre, in Österreich 7 Jahre) und deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. Steuererklärung abgeben. Was wegfällt, ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung — nicht die Sorgfaltspflicht.
Genau hier setzt meinagent an: Du fotografierst einen Beleg per WhatsApp oder Telegram, die KI erkennt Betrag, Datum und Lieferant und legt alles revisionssicher ab. Rechnungen diktierst du per Sprachnachricht — meinagent erkennt automatisch, ob du Kleinunternehmer bist, und setzt den korrekten Hinweis nach § 19 UStG (DE) bzw. die Steuerbefreiung (AT) auf die Rechnung, statt fälschlich Umsatzsteuer auszuweisen.
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Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung 2026
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026 in Deutschland?
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland nach § 19 UStG zwei Grenzen, die auch 2026 unverändert bestehen: 25.000€ Umsatz im Vorjahr und 100.000€ im laufenden Jahr. Wer im Vorjahr unter 25.000€ blieb und im laufenden Jahr 100.000€ nicht überschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen und stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung.
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026 in Österreich?
In Österreich liegt die Umsatzgrenze seit 1.1.2025 bei 55.000€ brutto pro Jahr — angehoben von zuvor brutto 42.000€. Neu ist eine Toleranzregelung: Wird die Grenze um nicht mehr als 10% überschritten (also bis 60.500€), bleiben die Umsätze bis Jahresende steuerfrei. Bei mehr als 10% Überschreitung wird ab diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer fällig.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
In Deutschland ist die 100.000€-Grenze seit 2025 eine harte Grenze: Wird sie unterjährig überschritten, wechselst du ab dem Cent, der darüber liegt, sofort in die Regelbesteuerung und musst Umsatzsteuer abführen. In Österreich greift bei bis zu 10% Überschreitung eine Toleranz bis Jahresende; darüber hinaus wird ab dem Zeitpunkt der Überschreitung Umsatzsteuer fällig.
Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich vor allem, wenn deine Kunden Privatpersonen sind, deine Ausgaben (und damit die Vorsteuer) gering sind und du den Verwaltungsaufwand klein halten willst. Dann gibst du keine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab und deine Preise wirken für Endkunden günstiger.
Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung nicht?
Sie lohnt sich meist nicht, wenn deine Kunden überwiegend vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen sind oder wenn du hohe Investitionen tätigst. Als Kleinunternehmer kannst du keine Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen ziehen — bei teurer Ausstattung, Wareneinkauf oder Geräten verschenkst du so bares Geld.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja. Du kannst zur Regelbesteuerung optieren, auch wenn du unter den Grenzen liegst. In Deutschland bindet dieser Verzicht dich fünf Jahre, in Österreich grundsätzlich ebenfalls fünf Jahre. Der Verzicht lohnt sich, wenn du hohe Vorsteuerbeträge geltend machen willst oder fast ausschließlich an Unternehmen verkaufst.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die Angaben entsprechen dem Stand 2026; im Einzelfall können abweichende Regelungen gelten — sprich im Zweifel mit deinem Steuerberater.